HALF-DUMBBELL MEDIA
Lasse Kallabis · Content & Performance Agentur · Dresden
www.half-dumbbell.de · 0172 8827993
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand: März 2026
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Half-Dumbbell Media, Inhaber Lasse Kallabis (nachfolgend „Agentur“), gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Sie erfassen insbesondere: Content-Produktion, Social-Media-Management, Performance Marketing (SEA/Meta Ads), Podcast-Produktion, SEO/GEO, E-Mail-Marketing, Design & Visuals, Strategie- und Konzeptleistungen, Analytics sowie Studio-Vermietung.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern die Agentur diesen nicht ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und gelten für die Dauer von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Grundlage der Agenturarbeit ist das vom Auftraggeber erteilte Briefing. Wird das Briefing mündlich oder fernmündlich erteilt, erstellt die Agentur einen Kontaktbericht, der als verbindliche Arbeitsunterlage gilt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen widerspricht.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.
3.1 Fälligkeit. Es gilt die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Vergütung. Rechnungen sind ohne Abzug und ohne Aufrechnung zu begleichen. Bei Einmalprojekten ist die Vergütung vollständig vor Leistungsbeginn fällig. Bei laufenden Verträgen ist die monatliche Pauschale jeweils zum 1. des laufenden Monats im Voraus zahlbar.
3.2 Leistungsbeginn. Die Agentur beginnt mit der Arbeit am vereinbarten Startdatum, jedoch frühestens nach Eingang der fälligen Zahlung auf dem Konto der Agentur. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Leistungsbeginn vor Zahlungseingang.
3.3 Zahlungsverzug. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Agentur ist berechtigt, die laufende Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
3.4 Auslagen. Externe Kosten (z. B. Werbebudgets, Lizenzgebühren, Druckkosten, Fotografen), die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich eines Handlingaufschlags von 10 % weiterberechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Laufzeitverträge werden für eine feste Mindestlaufzeit von 3 oder 6 Monaten geschlossen, wie im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat (unbestimmte Laufzeit), sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Hinweis: Die Kündigung zur unbestimmten Verlängerungsphase ist jederzeit mit 4-Wochen-Frist möglich.
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Die Mindestlaufzeit dient der Agentur als betriebliche Planungsgrundlage und zur Amortisation von Vorbereitungsaufwand, strategischen Konzepten und reservierten Kapazitäten.
Beide Parteien können den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit durch übereinstimmende Erklärung in Textform vorzeitig beenden. In diesem Fall ist die auflösende Partei verpflichtet, eine Auflösungspauschale in Höhe von 30 % der noch ausstehenden Restvergütung zu entrichten (Restmonate x vereinbarte Monatspauschale x 30 %). Die Pauschale stellt einen pauschalisierten Schadensersatz gemäß §§ 249 ff., 252 BGB dar. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Beispiel: 6-Monats-Vertrag à 1.500 €/Monat, Auflösung nach Monat 2 → verbleibende 4 Monate x 1.500 € x 30 % = 1.800 € Auflösungspauschale.
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit zwei oder mehr Monatszahlungen in Verzug gerät. Im Fall der außerordentlichen Kündigung aus einem von der anderen Partei zu vertretenden Grund entfällt die Auflösungspauschale.
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Agentur und verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Für Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Zuarbeit kann die Agentur einen angemessenen Nachtrag in Rechnung stellen.
6.1 Alle von der Agentur erstellten Werke (Texte, Grafiken, Videos, Konzepte, Strategiepapiere) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur.
6.2 Mit vollständigem Zahlungseingang räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Verwendungszwecke ein. Eine Weiterübertragung oder Sublizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
6.3 Der Auftraggeber versichert, dass ihm die Nutzungsrechte an allen der Agentur überlassenen Materialien (Logos, Bilder, Texte) zustehen und stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Materialien entstehen.
7.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.2 Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Followerzahlen, Klickraten oder sonstige Kampagnenergebnisse, da diese von plattformseitigen Algorithmen, Marktbedingungen und Werbebudgets abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
7.3 Eine rechtliche Prüfung der von der Agentur erstellten Inhalte auf wettbewerbs-, marken-, urheber- oder persönlichkeitsrechtliche Zulässigkeit ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Agenturleistung, sofern nicht gesondert vereinbart. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Überprüfung und Freigabe der Werbemaßnahmen verantwortlich.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Preisstrukturen) auch über das Vertragsende hinaus streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG) sowie der Datenschutzerklärung der Agentur, abrufbar unter half-dumbbell.de/datenschutzerklaerung. Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
10.1 Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
10.4 Abtretungsverbot. Der Auftraggeber darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur an Dritte abtreten oder übertragen.
Half-Dumbbell Media · Lasse Kallabis · Dresden · Stand: März 2026